Impfnachweispflicht Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen hat bereits über das Verfahren zur Umsetzung der Nachweispflicht informiert und die KV Nordrhein hat dies weitergeleitet. So müssen die PraxisinhaberInnen in NRW bis spätestens zum 31. März 2022 alle Personen melden, die keinen Immunitätsnachweis erbracht haben. Die Meldung wird an das zuständige Gesundheitsamt gerichtet. Alle Informationen des Ministeriums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen können Sie hier einsehen. Bisher sind uns aus anderen Bundesländern noch keine Veröffentlichungen dazu bekannt. Sollten Sie bereits Informationen haben, wären wir für Hinweise dankbar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Liste mit FAQ erarbeitet, die Sie über folgenden Link aufrufen können BMG |